Tierversicherungen
Tierhalter unterliegen laut dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) der Gefährungshaftung, das heißt, sie haften automatisch aus dem Besitz des Tieres heraus. Hierbei ist es völlig egal, ob dem Tierhalter ein Verschulden vorgeworfen werden kann.
§ 833 BGB, Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Daher sollte jeder Pferde- und Hundehalter eine Tierversicherung und jeder Pferdehalter eine Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung abschließen.
Die wichtigste Pferdeversicherung ist die Pferdehaftpflichtversicherung. Sie kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Dabei können das Fremdreiterrisiko (z.B. unentgeltliche Reitbeteiligung) und private Kutschfahrten mit eingeschlossen werden. Ist man öfter mit dem Pferd unterwegs, sollte man darauf achten, daß Schäden an der gemieteten Box mitversichert sind.
Es wird von den vielen Versicherungsanbietern bei der Pferdehaftpflicht zwischen Reitpferden, Turnierpferden, Fohlen, Ponys und Gnadenbrotpferden unterschieden.
Weitere Versicherungen sind z.B. Pferdekrankenversicherung, Pferde-OP-Versicherung, Pferdetransport- und Diebstahlversicherung, Pferdelebensversicherung, Fohlen-Leibesfruchtversicherung, Trächtigkeitsversicherung und die Pferde-Kastrationsversicherung. Genauere Infos geben gerne die Versicherungsmakler in Berlin, Hamburg, München oder in Ihrer Umgebung.
Seit dem 01.07.2011 gilt das Niedersächsische Hundegesetz. Demnach ist jeder Hundehalter verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Einen Versicherungsnachweis hat der Hundehalter bei Kontrollen vorzuzeigen und sollte daher immer mitgeführt werden.
Zudem besteht die Chippflicht. Jeder Hund muß durch einen implantierten Transponder-Chip im Nackenfell eindeutig identifizierbar gemacht werden, zusammen mit einer damit verbundenen Erfassung der Hunde in einem zentralen Register. Außerdem muß der Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen, das heißt, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre zwei Jahre einen Hund gehalten hat, gilt durch die Erfahrung als sachkundig. Wem so ein Nachweis fehlt, muß den sogenannten „Hundeführerschein“ machen.
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