‘Tierschutzgesetz’


Schenkelbrand – Tierquälerei?

Heiße Diskussionen sind entbrannt, seit der Bundesrat auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz beschlossen hat, den Schenkelbrand bei Pferden verbieten zu lassen. Die Bundesregierung hat nun den Auftrag, das Tierschutzgesetz zu ändern.

Auszug aus dem noch gültigem § 5  Tierschutzgesetz:

(1) An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden. Die Betäubung warmblütiger Wirbeltiere sowie von Amphibien und Reptilien ist von einem Tierarzt vorzunehmen. Für die Betäubung mit Betäubungspatronen kann die zuständige Behörde Ausnahmen von Satz 2 zulassen, sofern ein berechtigter Grund nachgewiesen wird. Ist nach den Absätzen 2, 3 und 4 Nr. 1 eine Betäubung nicht erforderlich, sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern.

(3) Eine Betäubung ist ferner nicht erforderlich…
…7. für die Kennzeichnung von Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen durch Ohrtätowierung, für die Kennzeichnung anderer Säugetiere innerhalb der ersten zwei Lebenswochen durch Ohr- und Schenkeltätowierung sowie die Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nutztiere einschließlich der Pferde durch Ohrmarke, Flügelmarke, injektierten Mikrochip, ausgenommen bei Geflügel, durch Schlagstempel beim Schwein und durch Schenkelbrand beim Pferd.

In § 6 des Tierschutzgesetzes heißt es:

(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn…

2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt…

Was genau passiert beim Schenkelbrand?

Mit einem glühendem Eisen (Heißbrand) oder einem Eisen, daß mittels flüssigem Stickstoff auf ca. -80 Grad Celsius abgekühlt wurde (Kaltbrand), wird ein Zeichen in die Hautschicht eingebrannt. Durch diese Brandzeichnung erleiden Fohlen eine Verbrennung dritten Grades, das heißt, eine irreversible Zerstörung der Oberhaut und der Haarfollikel. Diese so entstandene Narbe ist lebenslang bei dem Pferd sichtbar.

Brandzeichen Hannoveraner
Brandzeichen werden von dem jeweiligen Zuchtverband vergeben, sogenannte Rassebrände. Diese sind auf dem linken Schenkel des Pferdes zu sehen. Dazu gibt es dann noch die Eintragungsbrände, die für den Eintrag in den Zuchtverband verwendet wird.

Was passiert beim Chippen?

Dem Fohlen wird an der linken Halsseite ein ca. reiskorngroßer Transponder unter die Haut mit einer besonders scharf angeschliffenen Nadel gespritzt. Dieser Chip enthält eine 15-stellige Idendifikationsnummer und wird mittels eines Lesegerätes aktiviert. Angeblich ist der Vorgang mit einer Impfung zu vergleichen. Unterschiedliche Transpondersysteme, die vorher nicht kompatibel waren, wurden durch ISO-Normen vereinheitlicht.

Seit März 2010 ist die Viehverkehrsverordnung bezüglich der Kennzeichnung per Chip in Kraft. Muß also noch unbedingt gebrandmarkt werden?

Nun wird gejammert, …daß die Pferde nicht mehr eindeutig zu identifizieren  seien…, … die Ami´s hätten gern ein Pferd mit Brand aus Deutschland…, …das Chippen sei ja viel schmerzvoller…, …die Pferde lassen sich ohne Brand nicht mehr so gut verkaufen…, …da haben wir den Einheitsbrei…, …beim Brennen war mein Fohlen viel ruhiger…, …beim Chippen ist es an die Decke gesprungen…, …wenn Papiere weg sind, wenigstens noch der Brand da…, …dat hät wie schon imma so mogt…, herrje, was man in den Foren alles zu Lesen bekommt!

Natürlich denkt kaum einer ans Pferd, lieber an seinen Gewinn, die Tradition, seinen Stolz. Wenn Tradition in diesem Fall bedeutet, einem Pferd Schmerzen zuzufügen, dann pfeif ausnahmsweise auch ich mal auf die Tradition.

Denn wenn ich bedenke, wie schmerzhaft und langandauernd eine Brandwunde ist, würde ich mich jederzeit von einer Spritze picken lassen, auch wenn ich Spritzen hasse.

Übrigens: In Dänemark ist der Schenkelbrand bereits seit dem 01. März 2010 verboten, Zuwiderhandlungen werden mit bis zu vier Monaten Gefängnis geahndet!

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Artikel veröffentlicht am 30. November 2010
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Tierquälerin vor Gericht

Alle Medien berichten aktuell von der Tierquälerin Christine Wels, die am Dienstag, 18.11.2008, vor dem Kieler Landgericht stand (es folgen noch mindestens sechs weitere Verhandlungstage, an denen Zeugen und Gutachter gehört werden). Frau Wels löste eine Welle der Empörung aus.

Dass sie bereits ein Berufsverbot hat, schien sie nicht zu stören und vor allem hinderte es sie nicht daran, weiter Pferde zu quälen.

Manche stellen sich vielleicht die Frage, was als Tierquälerei gilt. Dies ist eindeutig im § 1 des Tierschutzgesetzes geregelt:

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Eine ganz klare Aussage, zu dem es keinen Ermessensspielraum gibt. Leider halten sich viele Reiter nicht daran; nicht nur die Profi-Reiter (siehe Beerbaum, Michaels-Beerbaum, Ahlmann etc.) missachten eindeutig diese klaren zwei Sätze, indem sie ihre Pferde dopen, auch die Hobby-Reiter und die „Ich-möchte-gern-auf-Turnieren-plaziert-werden-Reiter“ nehmen keine Rücksicht auf dieses Gesetz.

Der Fall Ahlmann wurde von der FEI sehr milde bestraft, er hat eine Sperre von 2 Monaten bekommen, er kann sich den Zeitraum aussuchen, wann er diese „Turnierauszeit“ nimmt. Der FN ist diese Strafe zu milde, manche behaupten, die FN will an ihm ein Exempel statuieren und fordert eine härtere Strafe. Meine Meinung dazu: Richtig so, irgendeinen von den Pro´s wird es eh irgendwann erwischen, warum also nicht Herrn Ahlmann, der so enttäuscht hat.

Zu meiner Schande muss ich gestehen, daß ich als Teenie auch mal die Sporen nicht so benutzt habe, wie man sie eigentlich verwenden soll, auch die Gerte landete mal zu oft auf dem Hintern des Pferdes. Für mich war damals ganz klar: ich will auf Turnieren erfolgreich sein, das (Pferd) muß funktionieren. Sicherlich sind dann noch Weisheiten von Reitlehrern wie „Lieber tot als Zweiter“ nicht gerade förderlich für ein pferdefreundlliches Verhalten, da dieser Satz meinen Ehrgeiz steigerte und ich mich leider ab und zu gegenüber dem Pferd falsch verhalten habe. Über diese Weisheit muss ich aber heute noch schmunzeln, es erinnert mich an eine schöne Reiterjugend.

Nun, mit dem Alter kommt die Weisheit und damit auch das Verständnis. Ich schäme mich für mein damaliges Verhalten und mach es dafür heutzutage besser. Ich gebe zu, daß mein Pflegepferd ein wenig verwöhnt ist, manche bezeichnen ihn als „typisches Weiberpferd“. Dafür macht der Umgang mit meinem „Dicken“ richtig Spass und er ist meine Entspannung nach stressigen Arbeitstagen voller Überstunden. Ich behaupte aufgrund seines Verhaltens, dass er auch sehr zufrieden ist, denn sonst würde er nicht (meiner Meinung nach) so toll mit mir zusammenarbeiten. Ich habe heutzutage den Vorteil, daß ich keine Turniere mehr reiten will und dementsprechend nichts erreichen muss. Und mir ist klar, daß für meine Unfähigkeit damals das Pferd leiden mußte. Heutzutage kenne ich die Theorie, manchmal habe ich Probleme, diese umzusetzen, gelingt dies mal nicht, ärgere ich mich über mich selbst und strafe nicht das Pferd.

 So auch geschehen vor einigen Tagen im Reiterunterricht: Aufgabe war aus dem Schritt heraus anzugaloppieren. Ein Mädchen galoppierte im Kreuz- bzw. Außengalopp an mir vorbei und hinter einer Ecke riss sie das Pferd am Zügel, um es abruppt zu stoppen und trat dem armen Tier mit ihren Sporen dreimal mit aller Gewalt in die Seiten. Ich sah dies, und erteilte ihr den Hinweis, daß sie mit ihren Sporen vorsichtiger umgehen sollte und daß eine Tierquälerin wegen eben solcher falscher Verhaltensweisen vor Gericht steht. Dem Pferd tat es offensichtlich sehr weh und es wußte nicht, wie ihm geschah. Hier handelte es sich um einen eindeutigen Reiterfehler, um es mal so zu formulieren: wenn die Reitereinwirkung nicht richtig ist, kann das Pferd nicht wissen, was es tun soll.

Die Mutter dieses Mädchens meinte nach dem Unterricht zu mir, daß ich in meinem Alter doch nicht von solchen Aussagen Gebrauch machen und ihre Tochter nicht als Tierquälerin titulieren soll. Was das mit dem Alter zu tun hat, ist mir schleierhaft.

Ich stellte klar was ich gesagt habe und teilte mit, daß in der jetzigen Zeit die Öffentlichkeit und die Medien doch nur darauf warten, daß immer mehr Reiter sich falsch verhalten. Das Ende vom Lied ist dann nämlich, daß alle Reiter über einen Kamm geschoren werden. Eine persönliche Klarstellung mit dem Mädchen verlief ergebnislos, da sie wohl dachte, ich würde mich entschuldigen, was ich aber nicht tat, denn ich hatte ihr einen gut gemeinten Hinweis erteilt.

Das ich mit meiner Meinung und meiner Direktheit nicht immer gut bei allen Leuten ankomme, ist mir bewusst aber auch egal. Im Nachhinein stelle ich mir nun die Frage, warum ich diesem Mädchen meine Aussage erklären mußte, den § 1 des Tierschutzgesetzes muss man kennen, wenn man das Reitabzeichen ablegt. Außerdem hätte ich nicht unrecht gehabt, wenn ich sie denn als Tierquälerin bezeichnet hätte. Denn sie hat dem Tier grundlos Schmerzen zugefügt, ohne den Fehler bei sich zu suchen. Denn das hätte sie lieber tun sollen. Ohne Bein funktioniert es halt nicht und nur vom Riegeln wird ein Pferd nicht locker.

Ich habe das Video der Tierquälerin Wels gesehen, ich hatte Tränen in den Augen. Wenn der Reitsport auf solche Methoden angewiesen ist, steht es schlecht um die gesamte Sparte. Es sollte nicht vergessen werden, daß das Pferd die meiste Leistung bringt und muss als Partner geachtet werden.

Mir tut es in der Seele weh, wie manche Reiter mit ihren Pferden umgehen, nicht nur im Reitstall, auch auf den hiesigen Turnieren, wo eigentlich die Richter schon auf den Abreiteplätzen auf falsches Verhalten achten sollen. Bisher habe ich aber noch nicht erlebt, daß ein Reiter aufgrund seines Fehlverhaltens des Platzes verwiesen wurde.

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Artikel veröffentlicht am 21. November 2008
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