‘Tierarzt’


Schenkelbrand – Tierquälerei?

Heiße Diskussionen sind entbrannt, seit der Bundesrat auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz beschlossen hat, den Schenkelbrand bei Pferden verbieten zu lassen. Die Bundesregierung hat nun den Auftrag, das Tierschutzgesetz zu ändern.

Auszug aus dem noch gültigem § 5  Tierschutzgesetz:

(1) An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden. Die Betäubung warmblütiger Wirbeltiere sowie von Amphibien und Reptilien ist von einem Tierarzt vorzunehmen. Für die Betäubung mit Betäubungspatronen kann die zuständige Behörde Ausnahmen von Satz 2 zulassen, sofern ein berechtigter Grund nachgewiesen wird. Ist nach den Absätzen 2, 3 und 4 Nr. 1 eine Betäubung nicht erforderlich, sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern.

(3) Eine Betäubung ist ferner nicht erforderlich…
…7. für die Kennzeichnung von Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen durch Ohrtätowierung, für die Kennzeichnung anderer Säugetiere innerhalb der ersten zwei Lebenswochen durch Ohr- und Schenkeltätowierung sowie die Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nutztiere einschließlich der Pferde durch Ohrmarke, Flügelmarke, injektierten Mikrochip, ausgenommen bei Geflügel, durch Schlagstempel beim Schwein und durch Schenkelbrand beim Pferd.

In § 6 des Tierschutzgesetzes heißt es:

(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn…

2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt…

Was genau passiert beim Schenkelbrand?

Mit einem glühendem Eisen (Heißbrand) oder einem Eisen, daß mittels flüssigem Stickstoff auf ca. -80 Grad Celsius abgekühlt wurde (Kaltbrand), wird ein Zeichen in die Hautschicht eingebrannt. Durch diese Brandzeichnung erleiden Fohlen eine Verbrennung dritten Grades, das heißt, eine irreversible Zerstörung der Oberhaut und der Haarfollikel. Diese so entstandene Narbe ist lebenslang bei dem Pferd sichtbar.

Brandzeichen Hannoveraner
Brandzeichen werden von dem jeweiligen Zuchtverband vergeben, sogenannte Rassebrände. Diese sind auf dem linken Schenkel des Pferdes zu sehen. Dazu gibt es dann noch die Eintragungsbrände, die für den Eintrag in den Zuchtverband verwendet wird.

Was passiert beim Chippen?

Dem Fohlen wird an der linken Halsseite ein ca. reiskorngroßer Transponder unter die Haut mit einer besonders scharf angeschliffenen Nadel gespritzt. Dieser Chip enthält eine 15-stellige Idendifikationsnummer und wird mittels eines Lesegerätes aktiviert. Angeblich ist der Vorgang mit einer Impfung zu vergleichen. Unterschiedliche Transpondersysteme, die vorher nicht kompatibel waren, wurden durch ISO-Normen vereinheitlicht.

Seit März 2010 ist die Viehverkehrsverordnung bezüglich der Kennzeichnung per Chip in Kraft. Muß also noch unbedingt gebrandmarkt werden?

Nun wird gejammert, …daß die Pferde nicht mehr eindeutig zu identifizieren  seien…, … die Ami´s hätten gern ein Pferd mit Brand aus Deutschland…, …das Chippen sei ja viel schmerzvoller…, …die Pferde lassen sich ohne Brand nicht mehr so gut verkaufen…, …da haben wir den Einheitsbrei…, …beim Brennen war mein Fohlen viel ruhiger…, …beim Chippen ist es an die Decke gesprungen…, …wenn Papiere weg sind, wenigstens noch der Brand da…, …dat hät wie schon imma so mogt…, herrje, was man in den Foren alles zu Lesen bekommt!

Natürlich denkt kaum einer ans Pferd, lieber an seinen Gewinn, die Tradition, seinen Stolz. Wenn Tradition in diesem Fall bedeutet, einem Pferd Schmerzen zuzufügen, dann pfeif ausnahmsweise auch ich mal auf die Tradition.

Denn wenn ich bedenke, wie schmerzhaft und langandauernd eine Brandwunde ist, würde ich mich jederzeit von einer Spritze picken lassen, auch wenn ich Spritzen hasse.

Übrigens: In Dänemark ist der Schenkelbrand bereits seit dem 01. März 2010 verboten, Zuwiderhandlungen werden mit bis zu vier Monaten Gefängnis geahndet!

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Artikel veröffentlicht am 30. November 2010
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Die Hufpflege und der Hufbeschlag

Wenn die Hufe des Pferdes nicht in Ordnung sind, kann die Leistung des Pferdes beeinträchtigt sein. Deshalb ist eine regelmäßige Hufpflege unerlässlich- täglich durch den Reiter und ca. alle sechs Wochen durch den Hufschmied.

Die Hufe werden täglich vor und nach dem Reiten sorgfältig mit dem Hufkratzer gereinigt. Um die Hufe geschmeidig zu halten, werden sie mit Huffett oder Huföl eingepinselt, für den Hufstrahl gibt es spezielle Mittel zum Einstreichen oder Aufsprühen. Außerdem ist dafür zu sorgen, daß die Einstreu immer trocken und sauber ist, um ein Faulen des Hufstrahls zu vermeiden.

Die Arbeit des Hufschmieds besteht darin, Mängel des Hufs und der Beinstellung festzustellen und zu korrigieren. Je nach Ausmaß der Arbeit und der Bodenverhältnisse entscheidet er, ob Hufeisen nötig sind.

Diese werden angebracht, damit der Hufsohlenrand nicht abgenutzt wird. Es wird zwischen Heiß- und Kaltbeschlag unterschieden. Die Wahl liegt in der Kompetenz des Hufschmieds, wobei der Heißbeschlag vorzuziehen ist.

Beim Kaltbeschlag wird das Hufeisen nach den exakten vorher abgenommenen Maße des Hufes vom Schmied vorgefertigt.

Beim Heißbeschlag wird das Hufeisen vorgebogen und dann am Pferd in heißem Zustand aufgelegt. Anhand der Brandspuren werden Unebenheiten beseitigt und das Eisen dann aufgenagelt.

Zuvor wird der Huf zurückgeschnitten, wieviel entscheidet der Hufschmied nach Abnutzung des Hufes, der Hufqualität und der Hufform.

Soll ein Spezialbeschlag verwendet werden, um Mängel auszugleichen, wird ein Tierarzt dem Hufschmied die nötigen Anweisungen geben.

Es ist also regelmäßig ein Hufschmied zu rufen. Leider gibt es immer wieder Pferdehalter, die selbst Hand an die Hufe ihrer Pferde legen, um diese auszuschneiden. Obwohl dies inzwischen gesetzlich verboten ist:

Hufbeschlagsgesetz vom 19.04.2006, gilt seit 1. Januar 2007: Der Hufbeschlag wird definiert als die Gesamtheit aller Verrichtungen am Huf, die über bloßes Säubern hinausgehen. Das bedeutet im Zuge dessen auch eine Beschränkung der Tätigkeiten auf staatlich anerkannte Hufschmiede. Das wiederum bedeutet, dass jegliche hufpflegerische Handlung – auch am eigenen Pferd – durch andere Personen als autorisierte Hufschmiede verboten ist.

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Artikel veröffentlicht am 14. März 2010
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Hufrehe

Hufrehe nennt man eine Entzündung der Huflederhaut.
Die Entstehung kann verschiedene Ursachen haben: Die Belastungsrehe wird durch zu langes Laufen auf harten Böden ausgelöst; die Stallrehe von zu langer Stallpause und der dadurch gestörten Blutzirkulation.
Die häufigste Hufrehe ist allerdings die Futterrehe. Sie entsteht durch falsche Fütterung. Kohlenhydratreiche Fütterung kann zu Stoffwechselstörungen führen. Futtermittel wie z.B. Getreide führen zu einer Vermehrung der Streptokokken im Dickdarm und zur Freisetzung von Milchsäure. Diese lassen die rohfaserverdauenden Bakterien absterben, Giftstoffe werden freigesetzt und der gesamte Organismus ist übersäuert.
Desweiteren gibt es noch die Medikamten- und Vergiftungsrehe.
Im Huf entsteht eine Entzündung, bei der es zu Durchblutungsstörungen mit Gewebsflüssigkeitaustritt und festen Bestandteilen aus den Blutgefäßen der Lederhautblättchen kommt. Der Flüssigkeitsaustritt verursacht dem Pferd extreme Schmerzen, da sich der Huf nicht ausdehnen kann; außerdem wird durch den Flüssigkeitsaustritt die Ablösung der ineinander greifenden Lederhautblättchen von den Oberhautblättchen gefördert.
Die Hufrehe ist an einem wärmeren Huf zu erkennen, der Kronrand ist leicht geschwollen. Das Pferd geht nur noch widerwillig mit kurzen und steifen Schritten. Sind die Vorderbeine betroffen, stellt das Pferd die Hinterbeine weit unter den Bauch, um sein Gewicht auf die Hinterhand und auf die Trachten zu verlagern.
Sind die Hinterbeine betroffen, verlagert das Pferd sein Gewicht dann auf die Vorhand und senkt den Kopf, abwechselnd entlastet es ein Hinterbein nach dem anderen. Bei nur einem betroffenen Bein hält es dieses hoch.
Der Tierarzt muß sofort verständigt werden! Denn im schlimmsten Fall, wenn die Krankheit zu weit fortgeschritten ist, kann eine Heilung nicht mehr erfolgen, das Pferd sollte eingeschläfert werden, um es von den Schmerzen zu befreien.
Als Sofortmaßnahme muß das betroffene Bein gekühlt werden. Dazu kann man den Huf in einen Eimer mit sehr kalten Wasser stellen, um die Entzündung zu hemmen und den Schmerz zu lindern. Außerdem sollte sofort das Futter umgestellt werden. Nur abgelagertes Heu und Stroh mit etwas Saftfutter (Äpfel und Möhren) sollte gefüttert werden.
Desweiteren muß das Pferd auf weichen Untergrund gestellt werden; Streß ist in jedem Fall zu  vermeiden!

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Artikel veröffentlicht am 26. November 2009
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Nesselsucht

Nesselsucht nennt man starke Hautirritationen, bei denen das Pferd versucht, sich ständig zu wälzen.
Auch hier ist unbedingt der Tierarzt zu verständigen!
Die ersten Maßnahmen die ergriffen werden können, sind Kühlung der betroffenen Stellen durch Wasser oder durch Auftragen von kortisonhaltigen Salben.  

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Artikel veröffentlicht am 4. Oktober 2009
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Kreuzverschlag

Kreuzverschlag nennt man eine Verkrampfung der Muskeln, überwiegend im Bereich der Hinterhand und in seltenen Fällen des ganzen Körpers.
Er kann während des Reitens nach einem Stehtag auftreten und wird daher auch als „Feiertagskrankheit“ bezeichnet. Das Pferd leidet an einem Eiweißüberschuss.
Das Pferd verlangsamt sein Tempo, es kann heftig schwanken. Die Muskeln werden steif, sodaß dem Pferd jede Bewegung schmerzt.
Das Pferd darf nicht mehr bewegt und muß warmgehalten werden. Der Tierarzt muß auf jeden Fall gerufen werden!
Zur Vorbeugung: Weiß man im Voraus, daß man ein oder mehrere Tage das Pferd nicht ausreichend bewegen kann, sollte das Futter (Hafer, da dieser sehr eiweißhaltig ist) reduziert werden.

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Artikel veröffentlicht am 4. Oktober 2009
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Zerrungen

Zu Zerrungen kommt es meistens durch „Fehltritte“ oder tiefen Boden oder aber beim Galoppieren und Springen.
Warme und schmerzhafte Schwellungen können auf Zerrungen deuten. Dabei kann das Pferd auch lahmen. Es ist auf jeden Fall der Tierarzt zu rufen! Denn aufgrund der Schwere der Zerrung kann das Pferd unter Umständen bis zu einem Jahr nicht geritten werden, im schlimmsten Fall nie wieder.
Als Erste-Hilfe-Maßnahme sollte sofort Eis auf die betroffene Stelle gelegt werden. Danach empfiehlt sich ein Druckverband, der der verletzten Sehne Halt bietet . Absolute Boxenruhe ist ein Muß!

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Artikel veröffentlicht am 1. August 2009
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