‘Heißbeschlag’


Die Hufpflege und der Hufbeschlag

Wenn die Hufe des Pferdes nicht in Ordnung sind, kann die Leistung des Pferdes beeinträchtigt sein. Deshalb ist eine regelmäßige Hufpflege unerlässlich- täglich durch den Reiter und ca. alle sechs Wochen durch den Hufschmied.

Die Hufe werden täglich vor und nach dem Reiten sorgfältig mit dem Hufkratzer gereinigt. Um die Hufe geschmeidig zu halten, werden sie mit Huffett oder Huföl eingepinselt, für den Hufstrahl gibt es spezielle Mittel zum Einstreichen oder Aufsprühen. Außerdem ist dafür zu sorgen, daß die Einstreu immer trocken und sauber ist, um ein Faulen des Hufstrahls zu vermeiden.

Die Arbeit des Hufschmieds besteht darin, Mängel des Hufs und der Beinstellung festzustellen und zu korrigieren. Je nach Ausmaß der Arbeit und der Bodenverhältnisse entscheidet er, ob Hufeisen nötig sind.

Diese werden angebracht, damit der Hufsohlenrand nicht abgenutzt wird. Es wird zwischen Heiß- und Kaltbeschlag unterschieden. Die Wahl liegt in der Kompetenz des Hufschmieds, wobei der Heißbeschlag vorzuziehen ist.

Beim Kaltbeschlag wird das Hufeisen nach den exakten vorher abgenommenen Maße des Hufes vom Schmied vorgefertigt.

Beim Heißbeschlag wird das Hufeisen vorgebogen und dann am Pferd in heißem Zustand aufgelegt. Anhand der Brandspuren werden Unebenheiten beseitigt und das Eisen dann aufgenagelt.

Zuvor wird der Huf zurückgeschnitten, wieviel entscheidet der Hufschmied nach Abnutzung des Hufes, der Hufqualität und der Hufform.

Soll ein Spezialbeschlag verwendet werden, um Mängel auszugleichen, wird ein Tierarzt dem Hufschmied die nötigen Anweisungen geben.

Es ist also regelmäßig ein Hufschmied zu rufen. Leider gibt es immer wieder Pferdehalter, die selbst Hand an die Hufe ihrer Pferde legen, um diese auszuschneiden. Obwohl dies inzwischen gesetzlich verboten ist:

Hufbeschlagsgesetz vom 19.04.2006, gilt seit 1. Januar 2007: Der Hufbeschlag wird definiert als die Gesamtheit aller Verrichtungen am Huf, die über bloßes Säubern hinausgehen. Das bedeutet im Zuge dessen auch eine Beschränkung der Tätigkeiten auf staatlich anerkannte Hufschmiede. Das wiederum bedeutet, dass jegliche hufpflegerische Handlung – auch am eigenen Pferd – durch andere Personen als autorisierte Hufschmiede verboten ist.

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Artikel veröffentlicht am 14. März 2010
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